Outreach

Die NSG ist offen für den Kontakt mit einzelnen Staaten, Transit- und Durchfuhrländern, multilateralen und regionalen Foren, anderen Exportkontrollregimen und der Industrie. Dies geschieht durch NSG-Outreach-Maßnahmen.

Die Ziele des NSG-Outreaches sind:

  • Aufbau einer starken und dauerhaften Beziehung zwischen der NSG und den oben genannten Entitäten;
  • Erweiterung des Verständnisses für die NSG-Richtlinien und um weiteren interessierten Staaten die Möglichkeit zu geben, sich an die NSG-Richtlinien zu halten (weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „Anhängerstaaten“); und
  • Ermöglichung eines offenen Dialogs zwischen der NSG und interessierten Staaten und den vorgenannten Entitäten zu Fragen von gemeinsamem Interesse und Bedenken hinsichtlich der Nichtverbreitung von Kernwaffen und der nuklearbezogenen Exportkontrollen.

 Dieses Outreach kann Folgendes umfassen:

  • Informationen über die NSG-Richtlinien und bewährte Verfahren sowie darüber, wie Exportkontrollsysteme effektiv und effizient gestaltet werden können;
  • Informationen zu den NSG-Kontrolllisten, deren Verwendung zur Erstellung nationaler Exportkontrolllisten sowie zur Überprüfung und Aktualisierung dieser Listen

Wenn ein Interesse der nicht an der NSG teilnehmenden Staaten oder vorgenannten Entitäten an der Arbeit der NSG besteht, können Besuche, Sitzungen und / oder regelmäßige Briefings vom NSG-Vorsitzenden organisiert werden, um Informationen über die Aktivitäten der NSG zu geben und, zum Beispiel, um interessierte Staaten zu ermutigen, die Richtlinien zu befolgen. Solche Treffen bieten Staaten auch die Möglichkeit, die NSG über ihre eigenen Exportkontrollsysteme zu unterrichten und von der NSG Rat oder Unterstützung einzuholen.

Jeder interessierte Staat oder jede vorgenannte Entität, die an einer Kontaktaufnahme mit der NSG interessiert ist, sollte sich über den NSG-Kontakt (Ständige Vertretung Japans bei den Internationalen Organisationen in Wien) mit dem NSG-Vorsitzenden in Verbindung setzen, um weitere Informationen zu erhalten.

Eine dreiteilige Erklärungsbroschüre über die NSG steht hier zum Herunterladen zur Verfügung.

Industrie-Outreach

Zusätzlich zu den obengenannten Zielen erkennt die NSG die wesentliche Rolle der Industrie im Hinblick auf Exportkontrollen an. Die Industrie muss die geltenden Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften anwenden und kann durch die Bereitstellung technischen Fachwissens über ihre Produkte und Dienstleistungen, von Informationen über Fortschritte bei Nuklear- und Zukunftstechnologien sowie durch Erläuterung, wie sie bestimmte Regeln versteht, wertvolle Beiträge leisten. In der Industrie wird es oft zuerst bemerkt, wenn Beschaffungsversuche im Hinblick auf Proliferationsaspekte Anlass zur Besorgnis geben. Durch ein umfassendes Verständnis der anwendbaren Regeln und grundsätzlichen Ziele der Exportkontrolle können die teilnehmenden Staaten der NSG und die Industrie zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die geltenden Exportkontrollen auch wirkungsvoll sind. Die NSG ermuntert alle Exporteure von nuklearen und nuklearbezogenen Dual-Use-Gütern, eng mit den Behörden ihrer Heimatländer zusammenzuarbeiten, damit eine tragfähige Beziehung zwischen der Industrie und den teilnehmenden Staaten aufgebaut wird.