Geschichte

  • 1974

    Die Gruppe der nuklearen Zulieferer (NSG) wurde nach der Kernwaffen--Explosion im Jahr 1974 eines Nicht-Kernwaffen-Staat, die zeigte, dass die für friedliche Zwecke überlassene Nukleartechnologie missbraucht werden kann, gegründet.

  • 1978

    Die NSG-Richtlinien wurden im Jahr 1978 als IAEO-Dokument INFCIRC/254 (ständig aktualisiert) veröffentlicht, um sicherzustellen, dass Exporte für friedliche Zwecke von Nukleartechnik und - Technologie nicht zu nicht safeguard-überwachten Kernbrennstoffanlagen und für Kernwaffen umgeleitet werden.

  • 1990

    Auf der 1990 einberufenen Konferenz zum Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) wurden eine Reihe von Empfehlungen zur Umsetzung von Artikel III gemacht, der wesentliche Auswirkung auf die NSG-Aktivitäten in den 1990er Jahren hatte.

  • 1992

    Im Jahr 1992 beschloss die NSG, Richtlinien für den Export von Ausrüstung, Material und Technologie mit doppeltem Verwendungszweck (Güter, die sowohl über nukleare als auch nicht-nuklearen Anwendungen verfügen), die einen erheblichen Beitrag in nicht safeguard-überwachten Kernbrennstoffanlagen und Kernwaffen haben können, zu erstellen. Diese Dual-Use-Richtlinie wurde als Teil 2 des INFCIRC/254 veröffentlicht und die ursprüngliche Richtlinie aus dem Jahr 1978 wurde Teil 1 des INFCIRC/254.

  • 1995

    Die Ergänzung auf der Überprüfungskonferenz des Vertrages über die Nichtverbreitung von Kernwaffen 1995 zur Safeguards-Politik, die durch die NSG 1992 angenommen wurde, spiegelt deutlich die Überzeugung der internationalen Gemeinschaft wider, dass diese nukleare Versorgungspolitik ein wichtiges Element zur Förderung der Verpflichtungen und Engagements bezüglich der Nichtverbreitung von Kernwaffen ist.

  • 2000

    Die teilnehmenden Staaten der NSG bereiteten ein umfassendes Informations-Papier der NSG für die NVV-Überprüfungskonferenz in 2000 vor. Dieses wurde als IAEO-Dokument INFCIRC/539/Rev.1 im November 2000 unter dem Titel "Die NSG: ihre Ursprünge, Aufgaben und Tätigkeiten" veröffentlicht.

  • 2001

    Auf der NSG-Plenarsitzung in Aspen im Jahr 2001 wurde beschlossen, ein Gremium für die Arbeit zwischen den Plenarsitzungen zu gründen - die ständige Arbeitsgruppe oder „consultative group“. Sie wird vom Plenum mit Arbeit an Themen der NSG-Richtlinien und ihrer technischen Anhänge beauftragt. Ebenso wurden auf dieser Plenarsitzung regelmäßige Treffen zum Informationsaustausch initiiert, um den teilnehmenden Staaten der NSG die Möglichkeit zu geben, Informationen und Entwicklungen im Zusammenhang mit den Zielen und den Inhalten der NSG-Richtlinien zu teilen.

  • 2004

    Auf der NSG-Plenarsitzung in Göteborg im Jahre 2004 wurde entschieden, „catch-all"-Mechanismen in die NSG-Richtlinien einzuführen, um eine nationale rechtliche Grundlage für die Exportkontrolle von nuklearrelevanten Gütern zu schaffen, die nicht auf den Kontrolllisten aufgeführt sind, wenn diese Güter für eine Verwendung in Verbindung mit Nuklearwaffenprogrammen bestimmt sind oder sein können.

  • 2005

    Das NSG-Plenum 2005 in Oslo verabschiedete eine Entscheidung, dass Zulieferer und Abnehmerstaaten geeignete Maßnahmen zu Rückfall-Safeguards zu erarbeiten, wenn die IAEO nicht länger ihr Safeguards-Mandat in einem Empfängerland aufrechterhalten kann.

  • 2008

    Auf einem außerplanmäßigen Plenum in Wien, vom NSG-Vorsitz 2008 (Deutschland) einberufen, wurde von den teilnehmenden Staaten eine politische Erklärung über die zivile nukleare Zusammenarbeit mit dem unter IAEO-Safeguards stehenden indischen zivilen Nuklearprogramm beschlossen (INFCIRC/734).

  • 2010

    Um mit dem Fortschritt in den Bereichen der Technologie, Marktentwicklungen und den Anforderungen an die Sicherheit Schritt zu halten, wurde auf der Plenarsitzung der NSG in Christchurch, Neuseeland, in 2010 vereinbart, eine technische Arbeitsgruppe zu etablieren, die eine fundamentale Überprüfung der NSG-Trigger- und der -Dual-Use-Liste durchführt. Diese technische Arbeitsgruppe trug die Bezeichnung des „Dedicated Meeting of Technical Experts (DMTE)".

  • 2011

    Bei der Plenarsitzung 2011 in Noordwijk vereinbarten die teilnehmenden Staaten der NSG, die NSG-Richtlinie Teil 1 hinsichtlich spezieller Kontrollen bei sensitiven Exporten von Anreicherungs- und Wiederaufarbeitungstechnologie (§ 6 und 7) zu verstärken.

  • 2012

    Das Plenum in Seattle 2012 unterstützte die Empfehlung, 26 technische Vorschläge des DMTE zu genehmigen. Das Plenum in Seattle beschloss ebenfalls, einen neuen Paragraphen (§12) in die NSG-Richtlinien Teil 1 „Unterstützung des Zugangs zu nuklearem Brennstoff für friedliche Zwecke" einzuführen.

  • 2013

    Die grundlegende Überprüfung wurde 2013 auf der NSG-Plenarsitzung in Prag abgeschlossen. Die Internationale Atomenergiebehörde (IAEO) veröffentlichte die 54 vereinbarten Änderungen in den aktualisierten Dokumenten INFCIRC/254/Teil 1 und INFCIRC/254/Teil 2 am 13.November 2013. Das Plenum beschloss ebenfalls, den § 3.a und den Anhang C der Richtlinien des Teil 1 hinsichtlich der anerkannten IAEO-Empfehlungen für den physikalischen Schutz zu ändern. Es wurde beschlossen, einen überarbeiteten mehrsprachigen Internetauftritt der NSG zu veröffentlichen, um den Informationsaustausch mit der Öffentlichkeit in mehreren Sprachen zu ermöglichen.

  • 2015

    Argentinien trug als damaliger NSG-Vorsitz im Hauptausschuss II der in 2015 stattfindenden NVV-Überprüfungskonferenz in New York im Namen der NSG eine nationale Erklärung vor. Eine erfolgreiche, von Argentinien organisierte Nebenveranstaltung am Rande der NVV-Überprüfungskonferenz informierte detailliert über die Arbeit und Ziele der Gruppe. Sowohl die Erklärung als auch die Präsentation sind unter der Rubrik „Dokumente“ dieser Website einsehbar.

  • 2016

    Das NSG-Plenum in Seoul 2016 verabschiedete ein Papier zur „Effizienten Bearbeitung von Notenwechseln“, welches in der Rubrik „Nationale Praktiken“ dieser Website einsehbar ist.

  • 2017

    Das NSG-Plenum in Bern 2017 billigte die überarbeiteten Anleitungen zur Verbesserung des Outreach zu nicht-teilnehmenden Staaten, Transit- und Umschlagsländern, multilateralen und regionalen Foren, anderen Exportkontrollregimen sowie der Industrie.

  • 2019

    Auf der NSG-Plenarsitzung 2019 (Nur-Sultan) wurde das mehrsprachige NSG-Erklärvideo "What is the NSG" fertiggestellt und auf die NSG-Website hochgeladen, nachdem der Videotext auf der NSG-Plenarsitzung 2018 (Jūrmala) genehmigt worden war.

  • 2021

    Die 30. Plenarsitzung der NSG fand im Juni 2021 in Brüssel, Belgien, statt. Aufgrund der COVID-19-Pandemie hatte die ursprünglich für Juni 2020 geplante Plenarsitzung der NSG nicht stattgefunden. Die Teilnehmerstaaten einigten sich darauf, die Plenarsitzungen künftig am Ende der Amtszeit eines Vorsitzenden abzuhalten und begrüßten den reibungslosen Übergang, der die Kontinuität der Arbeit der NSG gewährleistet.

Über die NSG

 Die NSG ist eine Gruppe von Ländern, die zur Nichtverbreitung von Kernwaffen durch die Umsetzung zweier Richtlinien für nukleare und nuklear-verwandte Exporte beitragen wollen.

Die NSG-Richtlinien enthalten auch das sogenannte „Nichtverbreitungs-Prinzip", 1994 verabschiedet, worin einem nuklearen Zulieferer – ungeachtet anderer Bestimmung in den NSG-Richtlinien – nur dann der Export genehmigt wird, wenn festgestellt wurde, dass der Export nicht zur Verbreitung von Kernwaffen beiträgt. Das Nichtverbreitungs-Prinzip versucht die seltenen, aber trotz allem wichtigen Fälle abzudecken, in denen die Einhaltung des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) oder ein Vertrag zur kernwaffenfreien Zone nicht von sich aus eine Garantie ist, dass ein Staat konsequent die Ziele des jeweiligen Vertrages teilt oder in Übereinstimmung mit seinen Vertragsverpflichtungen bleibt.

Die NSG-Richtlinien stehen im Einklang und ergänzen verschiedene internationale und rechtlich bindende Instrumente zur Nichtverbreitung von Kernwaffen. Dazu gehören der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV), der Vertrag über das Verbot von Kernwaffen in Lateinamerika (Vertrag von Tlatelolco), der Südpazifische Vertrag zur kernwaffenfreien Zone (Vertrag von Rarotonga), der Afrikanische Vertrag zur kernwaffenfreien Zone (Vertrag von Pelindaba), der Südostasiatische Vertrag zur kernwaffenfreien Zone (Vertrag von Bangkok), und der zentralasiatische Vertrag zu kernwaffenfreien Zone (Vertrag von Semipalatinsk).

Die NSG-Richtlinien werden von jedem Mitgliedsstaat in Übereinstimmung mit nationalen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten umgesetzt. Entscheidungen über Ausfuhranträge werden auf nationaler Ebene im Einklang mit nationalen Export-Genehmigungspflichten getroffen.

Ein Dokument mit dem Titel "The Nuclear Suppliers Group: Its Guidelines, Origins, Structure, and Role - INFCIRC/539/Rev.8" enthält ausführliche Informationen über die NSG und kann im Bereich Dokumente dieser Website kostenlos heruntergeladen werden.

 

NSG FAQ Brochure

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What is the NSG? - printable brochure available for download.

 

NSG Vorsitz

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H. Claudia Santos (Brasilien)
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